
Du bist Vertreter einer Institution der wissenschaftlichen oder beruflichen Ausbildung, also einer Uni, eines Berufskollegs, einer Berufsschule, einer Fachhochschule oder ähnlichen Einrichtung - und Du willst Dich für eine Lehr-/Lernredaktion bewerben? Dann bekommst du hier alle wichtigen Informationen:
Die Landesanstalt für Medien NRW fördert neue Lehr-/Lernredaktion an Einrichtungen der wissenschaftlichen oder beruflichen Ausbildung, die zukünftig journalistische und / oder audiovisuelle Produktionskenntnisse als Zusatzqualifikation im Rahmen ihrer eigentlichen Ausbildung vermitteln möchten. Diese Lehr-/Lernredaktion soll dann auch Fernsehbeiträge und -sendungen für unser Programm zuliefern.
Wer kann mitmachen?
Bewerben können sich Institutionen der beruflichen und wissenschaftlichen Ausbildung oder institutionelle Zusammenschlüsse, die bereit sind, eine Lehr-/Lernredaktion aufzubauen und zu betreiben. Die Arbeit der Redaktionen muss dabei in den Kontext des Studiums und/oder der Ausbildung eingebunden sein. Der/die Bewerber muss/müssen eine juristische Person des Privatrechts oder eine Hochschule sein und seinen/ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Tätigkeit als Träger einer Lern-/ Lehrredaktion darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sein.
Institutionen der Ausbildung in Medienberufen, zu deren originären Studien- und Ausbildungsbestandteilen die Vermittlung audiovisueller Produktionskenntnisse schon gehört, werden nicht gefördert. Sie können sich als Profi-Zulieferer am Programm des TV-Lernsenders beteiligen.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Landesanstalt für Medien NRW fördert den Aufbau von Lehr- und Lernredaktionen durch Beratung und Bereitstellung von Mitteln für Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen. Je nach Konzept wird der Aufbau der Redaktionen für den Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert. Darüber hinaus können Fördermittel für die Anschaffung bzw. Anmietung von Produktions- und Übertragungstechnik durch die LfM bereitgestellt werden.
Die Anzahl der geförderten Lern-/ Lehrredaktion und die Höhe ihrer finanziellen Förderung hängen von der Bewerbungslage und der Höhe der im Haushalt der LfM für die Förderung vorgesehenen Mittel ab.
Was musst Du tun, um Dich zu bewerben?
Zur Bewerbung gehört vor allem ein Konzept, das beschreibt, wie eine solche Lehr-/Lernredaktion an Deiner Institution aussehen könnte. Dabei muss die Redaktion in bestehende bzw. geplante Ausbildungs- bzw. Studienkonzepte eingebunden werden. Ausführliche Informationen darüber, was noch alles in die Bewerbung gehört (z.B. ein zeitlich gegliederter Projektentwicklungsplan oder gegebenenfalls ein Kosten- oder Personalplan), und über genaue (rechtliche) Voraussetzungen für die Bewerbung gibt es bei der LfM. Ansprechpartnerin für Fragen zur Bewerbung und weitere Informationen zu den Lehr-/Lernredaktionen bei der LfM ist Tina Schäfer, zu erreichen per E-Mail unter TSchaefer@lfm-nrw.de oder unter der Telefonnummer: 0211 / 77 00 7 - 0.
Um Deine Beiträge möglichst attraktiv im Programm
unterbringen zu können empfehlen wir eine vorherige Anmeldung
und Absprache aller Zulieferungen. Außerdem brauchen wir die Angaben zu
den in Deinen Produktionen
verwendeten Musiktitel.
Beide Formulare bitte ausfüllen und ab geht die Post an den Lernsender:
TV-Lernsender.NRW
Programmredaktion
Faßstraße
1
44263 Dortmund
Ohne die ausgefüllten Formulare (Sendeanmeldung/Musikliste)
ist eine Austrahlung Deiner Sendungen leider nicht möglich.